EU AI Act für Marketing: How to Kennzeichnungspflicht
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Einordnung hängt von Tool, Anwendungsfall, Inhalt und Veröffentlichungsprozess ab und sollte im Zweifel individuell geprüft werden.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Wenn du jetzt bei „KI-Gesetz“ innerlich abschaltest, verstehe ich das gut. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick, denn die Regeln sind konkreter und alltagstauglicher, als der erste Eindruck vermuten lässt. In diesem Beitrag zeige ich dir, wann eine Kennzeichnung wirklich Pflicht ist, was bei Stockbildern, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und KI-Voice zu beachten ist und wo du das offizielle EU-Icon für KI-Inhalte herkriegst. Am Ende weißt du, worauf es in der Praxis ankommt und wie du dein Marketing rechtlich sauber aufstellst.
Wenn du das Thema direkt für dein Unternehmen einordnen willst, kannst du mir jederzeit kurz schreiben.
Warum das Thema jetzt relevant wird
Viele Unternehmen nutzen längst KI-Tools für Texte, Bilder oder ganze Kampagnen, ohne sich über die rechtliche Seite Gedanken zu machen. Das war lange vermeintlich kein Problem, weil die Transparenzpflichten des AI Act erst jetzt schrittweise gegriffen haben. Seit dem 2. August 2026 müssen allerdings bestimmte KI-Interaktionen und Inhalte für Nutzer*innen erkennbar sein, andernfalls drohen unter Umständen empfindliche Bußgelder.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-generierten Text oder jedes KI-Bild. Relevant sind vor allem vier Situationen, die in Artikel 50 klar benannt werden, etwa Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wer diese vier Fälle kennt, hat den größten Teil der Arbeit schon geschafft.
Der rechtliche Rahmen: Was der AI Act eigentlich regelt
Der EU AI Act, offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689, ist das europäische Regelwerk für den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Er richtet sich in erster Linie an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und verfolgt das Ziel, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit, Grundrechte und Vertrauen zu schützen. In Kraft getreten ist die Verordnung bereits am 1. August 2024, einzelne Vorschriften gelten seither mit eigenen Übergangs- und Anwendungsfristen, andere erst deutlich später.
Für die Praxis lohnt sich ein grober Überblick über die vier Risikostufen, in die der AI Act KI-Systeme grundsätzlich einteilt:
Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, sie hilft aber dabei, das eigene Vorhaben grob einer der vier Kategorien zuzuordnen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, allerdings ausschliesslich für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2. Diese Frist wurde erst nachträglich durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 eingeführt, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Die übrigen Transparenzpflichten aus Artikel 50, etwa bei Chatbots, Deepfakes oder Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, gelten ohne diese Schonfrist bereits seit dem 2. August 2026.
Wichtig für deine bestehenden Inhalte: Fotos, Videos oder Texte, die du schon vor dem 2. August 2026 veröffentlicht hast, musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Die EU-Kommission stellt in ihren Leitlinien klar, dass keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht für Altinhalte besteht, freiwillig empfohlen wird es trotzdem, wo es sich einfach umsetzen lässt. Für alles, was du ab jetzt neu veröffentlichst, gilt die Pflicht dagegen ohne Übergang.
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Anwendungsfall |
Was ist zu tun? |
Beispiel |
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Direkte Interaktion mit Menschen |
Zu Beginn klar darauf hinweisen, dass es sich um eine KI handelt, außer es ist offensichtlich |
Website-Chatbot, KI-Avatar, Voicebot |
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KI-generierte oder manipulierte Inhalte |
Maschinenlesbare Kennzeichnung ermöglichen |
KI-generiertes Bild, Video, Audio oder Text |
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Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung |
Betroffene Personen informieren |
Analyse von Gesichtsausdrücken |
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Deepfakes |
Offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde |
Realistisch wirkendes Video oder Audio einer Person |
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KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse |
Kennzeichnen, wenn keine substanzielle menschliche Prüfung stattgefunden hat |
Politische, gesundheitliche oder gesellschaftlich relevante Information |
Fotos und Videos: Das Thema, das die meisten betrifft
Für die meisten Marketingteams ist genau das der Punkt, der im Alltag wirklich zählt: Wie kennzeichne ich ein KI-Bild oder ein KI-Video richtig? Bei realistisch wirkenden Fotos und Videos sollte die Kennzeichnung schon beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar sichtbar sein, eine reine Erwähnung im Abspann reicht nicht aus.
Die EU-Kommission stellt dafür drei freiwillig nutzbare Icon-Varianten bereit. Jede Variante gibt es in Schwarz, Weiß sowie mit 50 Prozent Transparenz, sodass sie an helle oder dunkle Hintergründe angepasst werden kann.
Am zuverlässigsten wirkt das Icon in Kombination mit einem verständlichen Klartext wie „KI-generiertes Bild“ oder „KI-bearbeitetes Video“, direkt im Bild, als Overlay oder in der Bildunterschrift. Bei Videos gehört der Hinweis an den Anfang und sollte bei längeren Formaten oder nach Schnitten wiederholt werden, bei kurzen Social-Media-Clips empfiehlt sich eine durchgehende Einblendung, damit die Kennzeichnung auch beim Teilen oder als Screenshot erhalten bleibt.
Eine realistisch wirkende Aufnahme, die wie ein echtes Video oder Foto einer Person, eines Ortes oder eines Ereignisses wirkt, kann dabei grundsätzlich als Deepfake eingeordnet werden. Für diese Einordnung zählt in erster Linie die Wirkung des Inhalts auf Betrachtende, nicht allein die ursprüngliche Absicht dahinter.
Wichtig: Die EU-Icons sind freiwillig nutzbare Gestaltungshilfen, Unternehmen können auch eigene Icons oder Klartext-Kennzeichnungen verwenden, sofern die künstliche Erzeugung oder Bearbeitung für die Nutzer*innen klar, verständlich und wahrnehmbar offengelegt wird. Ein eigenes Symbol sollte daher möglichst mit einem erklärenden Text kombiniert werden. Entscheidend ist nicht die Verwendung eines bestimmten EU-Icons, sondern die Erfüllung der jeweiligen Transparenzpflicht mit gleichwertigen Mitteln.

KI-Stockbilder, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutz
Kennzeichnung ist die eine Seite des Themas, die andere, mindestens genauso wichtige Seite sind die Rechte Dritter. Eine Kennzeichnung als „KI-generiert“ macht eine ansonsten rechtlich problematische Nutzung nämlich nicht automatisch zulässig, Transparenz und Rechteklärung sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten.
Gekaufte KI-Bilder von Stockplattformen
Ein KI-Bild von einer Stockplattform gilt nicht allein deshalb als rechtssicher, weil es gekauft oder lizenziert wurde, vor der Veröffentlichung lohnt sich ein Blick auf die Lizenzbedingungen: Ist die kommerzielle Nutzung in Werbung und Social Media erlaubt, dürfen Bearbeitung und Weiterverwendung stattfinden, gibt es Einschränkungen bei Marken oder politischen Themen, und kennzeichnet die Plattform den Inhalt überhaupt als KI-generiert?
Die Lizenz regelt vor allem das vertragliche Nutzungsrecht gegenüber der Plattform, sie garantiert aber nicht zwingend, dass keine Rechte Dritter betroffen sind. Bei realistisch wirkenden Personen, bekannten Persönlichkeiten oder erkennbaren realen Ereignissen bleibt eine zusätzliche, eigene Prüfung sinnvoll.
Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild
Ähnelt ein KI-generiertes Bild oder Video einer realen Person oder ahmt es deren Aussehen, Stimme, Namen oder andere charakteristische Merkmale erkennbar nach, können je nach Einzelfall das Recht am eigenen Bild, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Namensrecht, das Recht an der eigenen Stimme und Datenschutzrecht betroffen sein. Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; § 23 KunstUrhG sieht bestimmte Ausnahmen vor. Für Werbung und sonstige kommerzielle Kommunikation sollte daher grundsätzlich eine ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung vorliegen.
Urheberrecht bei KI-Inhalten
Urheberrecht kann bei KI-Inhalten auf mehreren Ebenen relevant werden, etwa beim Trainingsmaterial des Modells, bei verwendeten Prompts oder Referenzbildern, bei stilistischen Nachahmungen oder bei der Weiterverwendung von Bildern und Videos aus Stockplattformen.
Bei GPAI-Modellen müssen die Anbieter unter anderem eine Strategie zum Umgang mit dem EU-Urheberrecht haben und offenlegen, welche Inhalte für das Training verwendet wurden. Für Unternehmen heißt das aber nicht automatisch, dass jedes KI-Ergebnis urheberrechtlich geschützt oder frei von Rechten Dritter ist. Sinnvoll ist deshalb, möglichst lizenzierte Ausgangsmaterialien zu verwenden, keine fremden Werke ungeklärt als Referenz einzusetzen, keine lebenden Künstler*innen oder Marken gezielt zu imitieren und den Entstehungsprozess für wichtige Kampagnen zu dokumentieren.
Datenschutz beim Einsatz von KI-Tools
Datenschutzrecht kann greifen, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, dazu zählen neben Namen und E-Mail-Adressen auch Gesichter, Stimmen, Mitarbeiter- oder Kundendaten und Bilder identifizierbarer Personen. Vor der Eingabe in ein KI-Tool lohnt sich deshalb die Frage nach der Rechtsgrundlage, nach einem eventuellen Auftragsverarbeitungsvertrag und danach, ob und wie lange Eingaben und Ausgaben beim Anbieter gespeichert werden. Als praktische Grundregel gilt: keine vertraulichen, personenbezogenen oder sensiblen Daten in ein KI-Tool eingeben, bevor Tool, Vertrag und Rechtsgrundlage geprüft wurden.
KI-Voice: Worauf es bei künstlichen Stimmen ankommt
KI-Voice umfasst künstlich erzeugte Sprache, Sprachklone, synthetische Sprecher*innen und die Veränderung menschlicher Stimmen. Besonders sensibel ist dabei das sogenannte Voice Cloning, bei dem eine konkrete Stimme so nachgebildet wird, dass sie wie die Stimme einer realen Person klingt. Vor der Nutzung lohnt sich ein Blick auf die Einwilligung der sprechenden Person, insbesondere darauf, ob sie auch KI-Training und Voice Cloning umfasst, für welche Medien und Zeiträume sie gilt und ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist.
Sinnvoll ist außerdem zu prüfen, ob die Stimme als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden muss. Das ist insbesondere dann relevant, wenn sie einer realen Person so ähnlich ist, dass der Audioinhalt fälschlicherweise als echt erscheinen könnte und damit als Deepfake einzustufen ist.
Bei einem KI-Video mit synthetischer Stimme können mehrere Transparenzpflichten gleichzeitig relevant sein, etwa durch einen KI-Avatar oder, je nach Gestaltung, durch einen Deepfake. Der Hinweis sollte klar und frühzeitig erfolgen, nicht erst im Abspann.
Dos and Don’ts im Marketingalltag
Das solltest du tun:
Das solltest du lassen:
Praxisbeispiel: Blogbeitrag mit KI-Unterstützung
Ein Beispiel, das viele betrifft: Ein Blogbeitrag wird mit einem KI-Tool vorbereitet, anschließend fachlich geprüft, überarbeitet und von einer verantwortlichen Person freigegeben. Dieser Beitrag fällt nicht automatisch unter eine allgemeine Kennzeichnungspflicht, nur weil KI im Prozess mitgewirkt hat. Entscheidend ist die substanzielle menschliche Prüfung.
Anders sieht es aus, wenn ein Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse, etwa Gesundheit oder Politik, ohne echte redaktionelle Kontrolle direkt veröffentlicht wird. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dann nicht aus, um die Kennzeichnungspflicht zu umgehen. Genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf den eigenen Redaktionsprozess, bevor der nächste Beitrag online geht.
Ganz konkret und transparent :): Ja, ich nutze KI-Tools bei der Erstellung meiner Blogbeiträge und ich habe keinen Stress damit, das offen zu sagen. Warum sollte ich auch? Schreiben war noch NIE meine größte Stärke. Ohne KI würde ich für einen Beitrag wie diesen deutlich länger an der Recherche, an der Prüfung von Quellen und an der Formulierung sitzen.
Wenn mir dabei ein Fehler passiert, ist das meine Verantwortung, ganz egal, ob ich mit oder ohne KI gearbeitet habe. Ich veröffentliche keine automatisch erzeugten Texte ungeprüft, ich recherchiere mit Perplexity, prüfe die verwendeten Quellen, überarbeite den Text und entscheide am Ende selbst, was veröffentlicht wird.
Beim EU AI Act ist aktuell nicht alles bis ins letzte Detail geklärt, hab ich das Gefühl. Für diesen Beitrag gehe ich deshalb nach meinem aktuellen Verständnis davon aus, dass keine Kennzeichnungspflicht greift: Ich habe recherchiert, die Quellen geprüft, den Text überarbeitet und trage die Verantwortung für die Veröffentlichung.
Verstösse und mögliche Konsequenzen
Wie streng ein Verstoss geahndet wird, hängt vom jeweiligen Fall und der betroffenen Organisation ab, eine pauschale Aussage ist hier kaum seriös möglich. Zur groben Einordnung: Der AI Act sieht bei Verstößen gegen die verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5 Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 7 Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für bestimmte andere Verstöße können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent dieses weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, ebenfalls je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gilt ein eigener Sanktionsrahmen: Die Europäische Kommission kann bei bestimmten Verstößen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Zahlen sind Obergrenzen aus der Verordnung und keine Prognose für den Einzelfall.
Wichtig zu wissen: Die Sanktionen nach dem AI Act sind ausserdem nicht die einzigen Risiken, je nach Fall können zusätzlich Ansprüche aus Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht entstehen. Eine Ausnahme von dieser Betrachtung bilden reine interne Testläufe ohne Veröffentlichung, hier ist das Risiko in der Regel deutlich geringer, eine Einzelfallprüfung ersetzt das aber nicht.
Praktische Umsetzung in acht Schritten
Für kleinere Unternehmen und Marketingteams ist ein einfacher, risikoorientierter Prozess meist sinnvoller als ein umfangreiches Compliance-System für jeden einzelnen Beitrag.
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Schritt |
Frage |
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1. Use Case erfassen |
Wofür wird KI eingesetzt? |
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2. Inhalt einordnen |
Text, Bild, Video, Audio, Chatbot oder Analyse? |
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3. Risiko prüfen |
Sind Personen, Stimmen, Marken, Daten oder reale Ereignisse betroffen? |
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4. Transparenz prüfen |
Ist ein Hinweis oder eine sichtbare Kennzeichnung erforderlich? |
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5. Rechte prüfen |
Sind Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- und Nutzungsrechte geklärt? |
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6. Menschlich prüfen |
Wurden Fakten, Quellen und Aussagen angemessen kontrolliert? |
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7. Freigeben |
Wer trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung? |
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8. Dokumentieren |
Welche Entscheidung, Kennzeichnung und Freigabe wurde festgehalten? |
Für Hochrisiko-KI gelten deutlich umfangreichere Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht. Für gewöhnliche Marketinginhalte genügt dagegen häufig eine angemessene Dokumentation des konkreten Use Cases, der Prüfung und der Freigabe.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Die meisten Unternehmen tappen nicht in eine große rechtliche Falle, sondern in kleine, vermeidbare Stolpersteine.

FAQ: Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Nützliche Links & Quellen
Für alle, die tiefer einsteigen oder das offizielle Material direkt brauchen, hier die wichtigsten Anlaufstellen, gleichzeitig die Quellen für die Aussagen in diesem Beitrag.
Die EU-Icons gibt es in drei Varianten, ein Basis-Symbol „AI“, eines für vollständig KI-erzeugte Inhalte „AI GENERATED“ und eines für KI-bearbeitete Inhalte „AI MODIFIED“. Die Nutzung ist freiwillig, ersetzt aber keine eigene Prüfung, ob dein Fall überhaupt unter die Kennzeichnungspflicht fällt.
Zusammenfassung
Der EU AI Act verlangt keine pauschale Kennzeichnung für jeden KI-generierten Inhalt, sondern gezielte Transparenz in klar definierten Situationen. Die Nutzung von KI ist kein Verbrechen, wir alle oder sehr viele von uns nutzen solche Tools inzwischen regelmäßig. 🙂
Mindestens genauso wichtig wie die Kennzeichnung selbst sind die Rechte Dritter. Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gelten unabhängig davon, ob ein Inhalt als „KI-generiert“ gekennzeichnet ist. Wer seine Prozesse einmal sauber aufsetzt, Zuständigkeiten klärt und die wichtigsten Prüfschritte kurz dokumentiert, kann das Thema in den Marketingalltag integrieren, ohne ihn unnötig auszubremsen.
Keinen Bock, dich alleine durch zu wühlen?

Meine Meinung dazu, ganz persönlich ❤️
Ich finde die ganzen Regulatorik ehrlich erstmal gut, sie ist wie so oft, nicht zu Ende gedacht, aber ich mag den Grundgedanken. Sie bewegt sich in einem Rahmen, der für mich mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist. Im besten Fall sorgt sie dafür, dass du ein, zwei Gedanken mehr investierst, bevor du entscheidest, ganz plump gesagt: KI-Bild oder doch selbst shooten? Diese Balance zu finden, lohnt sich.
Bei Menschen auf KI-generierten Bildern wäre ich persönlich vorsichtig, das ist meine Meinung, aber meinen Kund*innen würde ich raten: Bei Menschen lieber zu Stockbildern zu greifen und die KI für alles andere nutzen, für Illustrationen, Hintergründe etc.
Ansonsten gilt: chill die Base. Keine Panik, egal ob bei Bildern, Texten oder sonst was, Transparenz ist King. Wir alle nutzen KI, das ist überhaupt nicht schlimm. Der einzige Scheiß ist, wenn’s Slop wird, wenn Sätze null Sinn mehr ergeben, wenn niemand mehr Hirnschmalz reinsteckt, weils halt schnell verfügbar ist. Und wenn dir die KI an zwei verschiedenen Tagen zwei verschiedene Antworten auf dieselbe Frage gibt, würde ich da auch nochmal genauer hinschauen. 🙂


